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   OLG Hamm, 08.01.2019 - III-1 Vollz (Ws) 516/18   

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https://dejure.org/2019,40969
OLG Hamm, 08.01.2019 - III-1 Vollz (Ws) 516/18 (https://dejure.org/2019,40969)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.01.2019 - III-1 Vollz (Ws) 516/18 (https://dejure.org/2019,40969)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Januar 2019 - III-1 Vollz (Ws) 516/18 (https://dejure.org/2019,40969)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafvollzug; Maßnahmen zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung in der JVA gegenüber einem Nichtstörer.

  • rechtsportal.de

    StVollzG § 116
    Vorrangigkeit der Inanspruchnahme des Störers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 10.01.2013 - 1 Vollz (Ws) 695/12

    Störer im Strafvollzug; Sicherungsmaßnahmen gegen Nichtstörer

    Auszug aus OLG Hamm, 08.01.2019 - 1 Vollz (Ws) 516/18
    Eine Vollzugsbehörde überschreitet die Grenzen ihres im Rahmen des § 115 Abs. 5 StVollzG-Bund eingeschränkt gerichtlich überprüfbaren Ermessen, wenn sie eine Maßnahme der Gefahrenabwehr (hier: die Versagung der Teilnahme an einer Außensportgruppe auf Grundlage des § 14 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 StVollzG NRW aus Gründen der Sicherheit und Ordnung der Anstalt) gegen den Nichtstörer richtet, obwohl eine ebenso erfolgversprechende Maßnahme gegen den Störer gleichfalls in Betracht gekommen wäre oder sogar nahegelegen hätte (Fortführung von Senat, Beschluss von 10.01.2013 - III-1 Vollz (Ws) 695/12 -, juris).

    Mit Beschluss von 10. Januar 2013 (Az.: III-1 Vollz (Ws) 695/12 - veröffentlicht bei juris) hat der Senat auf Grundlage des damals in Geltung befindlichen § 4 Abs. 2 S. 2 StVollzG-Bund, der für Maßnahmen der Gefahrenabwehr (1) die Aufrechterhaltung der Sicherheit oder Abwendung einer schwerwiegenden Störung der Anstaltsordnung und (2) die Unerlässlichkeit der Beschränkung vorsah, betreffend gegen Nichtstörer gerichtete Maßnahmen Folgendes ausgeführt:.

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus OLG Hamm, 08.01.2019 - 1 Vollz (Ws) 516/18
    Dem läuft es grundsätzlich zuwider, wenn Maßnahmen zur Abwehr drohenden rechtswidrigen Verhaltens nicht vorrangig gegen den oder die Störer, sondern ohne weiteres - und in Grundrechte eingreifend - gegen den von solchem rechtswidrigen Verhalten potentiell Betroffenen ergriffen werden (BVerfG, Beschl. v. 22.07.2010 - 2 BvR 1528/10 = BeckRS 2010, 51320;OLG Celle NStZ 2011, 704; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 14.05.1985 - 1 BvR 233/81 u.a. - juris).
  • OLG Celle, 09.02.2011 - 1 Ws 29/11

    Maßgebliche Norm zur Beurteilung des Antrags eines Strafgefangenen auf

    Auszug aus OLG Hamm, 08.01.2019 - 1 Vollz (Ws) 516/18
    Dem läuft es grundsätzlich zuwider, wenn Maßnahmen zur Abwehr drohenden rechtswidrigen Verhaltens nicht vorrangig gegen den oder die Störer, sondern ohne weiteres - und in Grundrechte eingreifend - gegen den von solchem rechtswidrigen Verhalten potentiell Betroffenen ergriffen werden (BVerfG, Beschl. v. 22.07.2010 - 2 BvR 1528/10 = BeckRS 2010, 51320;OLG Celle NStZ 2011, 704; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 14.05.1985 - 1 BvR 233/81 u.a. - juris).
  • BVerfG, 22.07.2010 - 2 BvR 1528/10

    Nichtannahmebeschluss: Vorrangige Gefahrenabwehr gegenüber Störern vor der

    Auszug aus OLG Hamm, 08.01.2019 - 1 Vollz (Ws) 516/18
    Dem läuft es grundsätzlich zuwider, wenn Maßnahmen zur Abwehr drohenden rechtswidrigen Verhaltens nicht vorrangig gegen den oder die Störer, sondern ohne weiteres - und in Grundrechte eingreifend - gegen den von solchem rechtswidrigen Verhalten potentiell Betroffenen ergriffen werden (BVerfG, Beschl. v. 22.07.2010 - 2 BvR 1528/10 = BeckRS 2010, 51320;OLG Celle NStZ 2011, 704; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 14.05.1985 - 1 BvR 233/81 u.a. - juris).
  • OLG Hamm, 24.08.2017 - 1 Vollz (Ws) 288/17

    Nichtraucherschutz; Schutz Strafgefangener vor "Passivrauchen" aufgrund

    Auszug aus OLG Hamm, 08.01.2019 - 1 Vollz (Ws) 516/18
    Zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfolgt die Zulassung, wenn vermieden werden soll, dass schwer erträgliche Unterschiede in der Rechtsprechung entstehen oder fortbestehen, wobei es darauf ankommt, welche Bedeutung die angefochtene Entscheidung für die Rechtsprechung im Ganzen hat (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 24. August 2017 zu III-1 Vollz (Ws) 288/17 und vom 30. August 2018 zu III-1 Vollz (Ws) 325/18).
  • OLG Hamm, 01.08.2019 - 1 Vollz (Ws) 344/19

    Strafvollzug; Maßnahmen zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung in der

    Die Vollzugsbehörde überschreitet die Grenzen ihres gerichtlich überprüfbaren Ermessens, wenn sie eine Maßnahme der Gefahrenabwehr (hier: eine Trennungsanordnung im Sinne des § 14 Abs. 2 S. 2 StVollzG NRW) gegen den Nichtstörer richtet, obwohl - nach derzeitigem Stand - eine (ebenso) erfolgversprechende Maßnahme gegen den bzw. die Störer gleichfalls in Betracht gekommen wäre oder sogar nahegelegen hätte (vgl. Senat, Beschluss vom 08.01.2019 - III-1 Vollz(Ws) 516/18 - Beschluss von 10.01.2013 - III-1 Vollz (Ws) 695/12 -, jew. zit. n. juris).

    Diese Grundsätze gelten - nachdem mit Inkrafttreten des StVollzG NRW am 27. Januar 2015 gemäß § 121 StVollzG NRW die bis dahin geltenden Vorschriften des StVollzG Bund mit Ausnahme einiger enumerativ aufgeführter Vorschriften, zu denen § 4 StVollzG nicht gehört, ersetzt worden sind - auch für Maßnahmen der Gefahrenabwehr auf Grundlage des § 14 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 StVollzG NRW, der die dem § 4 Abs. 2 S. 2 StVollzG entsprechende Generalklausel in § 2 Abs. 4 S. 2 StVollzG NRW vorliegend verdrängt, fort, wobei die Ausführungen zur Unerlässlichkeit entsprechend im Rahmen der Erforderlichkeit der Einschränkung Anwendung finden (Senatsbeschluss vom 08. Januar 2019 zu III-1 Vollz(Ws) 516/18).

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